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   BFH, 10.08.2010 - VI R 1/08   

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https://dejure.org/2010,2376
BFH, 10.08.2010 - VI R 1/08 (https://dejure.org/2010,2376)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2010 - VI R 1/08 (https://dejure.org/2010,2376)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2010 - VI R 1/08 (https://dejure.org/2010,2376)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber - "actus contrarius" - Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung - Wirtschaftliches Eigentum

  • openjur.de

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber; "actus contrarius"; Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung; Wirtschaftliches Eigentum

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, EStG § 8 Abs 1
    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber - "actus contrarius" - Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung - Wirtschaftliches Eigentum

  • Bundesfinanzhof

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber - "actus contrarius" - Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung - Wirtschaftliches Eigentum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 8 Abs 1 EStG 2002
    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber - "actus contrarius" - Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung - Wirtschaftliches Eigentum

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zu den Voraussetzungen der Arbeitslohnrückzahlung

  • rewis.io

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber - "actus contrarius" - Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung - Wirtschaftliches Eigentum

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber - "actus contrarius" - Verkauf einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung keine Arbeitslohnrückzahlung - Wirtschaftliches Eigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslohnrückzahlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslohnrückzahlung aufgrund des Verkaufs einer als Arbeitslohn verkauften, mangels Eintragung des Arbeitgebers im Grundbuch jedoch nicht an den Arbeitnehmer übertragenen Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung; Arbeitslohnrückzahlungen nur bei Rückzahlungen durch den ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen der Arbeitslohnrückzahlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein negativer Arbeitslohn durch Kaufvertragsrückabwicklung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohnrückzahlung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitslohn
    Rückzahlung Arbeitslohn
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 173
  • NZA 2010, 1224
  • BB 2010, 2334
  • DB 2010, 2030
  • BStBl II 2010, 1074
  • NZA-RR 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.11.2009 - VI R 20/07

    Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen

    Auszug aus BFH, 10.08.2010 - VI R 1/08
    Arbeitslohnrückzahlungen sind nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber die Leistungen, die bei ihm als Lohnzahlungen zu qualifizieren waren, zurückzahlt (Anschluss an BFH-Urteil vom 12. November 2009 VI R 20/07, BFHE 227, 435).

    Denn nur dann setzt sich der Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bei den zurückgezahlten Beträgen fort (BFH-Urteil vom 12. November 2009 VI R 20/07, BFHE 227, 435).

    Denn nur dann setzt sich der Veranlassungszusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bei den zurückgezahlten Beträgen fort (BFH-Urteil in BFHE 227, 435).

  • BFH, 17.09.2009 - VI R 17/08

    Fehlgeschlagenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - negativer Arbeitslohn -

    Auszug aus BFH, 10.08.2010 - VI R 1/08
    a) Sind Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen, so erfordert umgekehrt die Annahme negativer Einnahmen, dass entsprechende Güter beim Steuerpflichtigen abfließen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2009 VI R 17/08, BFHE 226, 317, BStBl II 2010, 299).
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